plädoyer: Im Jahr 2023 gab es bei insgesamt mehr als 7500 Fällen am Bundesgericht nur 391 elektronische Ein­gaben. Der Anteil digitaler Eingaben liegt somit im tiefen einstelligen Prozentbereich. Es besteht offen­sichtlich kein Bedürfnis nach ­elektronischen Eingaben. Weshalb nun ein Zwang dazu?

Jacques Bühler: In der Schweiz orientierten wir uns beim Bundesgesetz über die Plattformen für die elekt...