Ausbildungsdarlehen fallen nicht unter das Konsumkreditgesetz (KKG). So hat das Bundesgericht mit Urteil 4A_575/2012 vom 26. Februar 2013 entschieden. Der Fall betrifft einen Jus-Studenten, der sich wegen unterbliebener Kreditfähigkeitsprüfung gemäss KKG weigerte, 37 000 Franken an die Thurgauer Kantonalbank zurückzuzahlen. In der Lehre war bislang umstritten, ob das 2003 in Kraft getretene KKG, das die Rückzahlbarkeit eines Kredits innert drei Jahren verlangt, bei Ausbildungsdarlehen angewandt werden muss. Die meisten Schweizer Banken stellten deshalb ihre entsprechenden Angebote ein, darunter auch die beiden Grossbanken CS und UBS.
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts erwägen verschiedene Institute, künftig wieder vergünstigte Studienkredite anzubieten, darunter auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB). «Ein Entscheid ist allerdings noch nicht gefallen», sagt Sprecher Thomas Pfenninger. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag der ZKB erscheine die Vergabe von Krediten an Studierende «sehr sinnvoll». Die Berner Kantonalbank wiederum vergibt im Auftrag des Kantons Studienkredite bis maximal 50 000 Franken. Der Zinssatz ist mit zurzeit 2,25 Prozent sehr tief. Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Ausbildungsbeiträge ist die Erziehungsdirektion für Kreditanträge, Kreditprüfung und -bewilligung zuständig. Voraussetzung für ein solches Darlehen ist ein stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Bern. tom
Nationalfonds wenig genutzt
Bloss eine der 44 Förderprofessuren des Schweizerischen Nationalfonds ist dieses Jahr an eine Juristin vergeben worden. Stéphanie Dagron wird ihre Arbeit auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts an der Universität Zürich aufnehmen.
An die rechtswissenschaftlichen Fakultäten gingen seit 1999 nur 16 der 634 Förderprofessuren des Nationalfonds. Der Anteil der Frauen an den Geförderten beträgt durchschnittlich 23 Prozent. Bei den Juristen ist das Verhältnis ausgeglichener: 7 Frauen und 9 Männer erhielten bisher vom Fonds Gelder. Fast die Hälfte der Projekte wurde im Bereich Internationales Recht eingereicht. Zum Zug kamen auch Projekte in Strafrecht/Forensik, Medizinrecht oder Verwaltungsrecht. sz
Uni St. Gallen bei Frauenprofessuren Schlusslicht
Noch immer lehren an den Schweizer Universitäten viel mehr Professoren als Professorinnen. Seit 2000 gibt es deshalb das «Programm Chancengleichheit» des Bundes. Zwischen 2013 und 2016 stehen dafür 9,8 Millionen Franken zur Verfügung. Die Universitäten erhalten die Gelder, wenn sie Aktionspläne in diesem Bereich umsetzen – wobei sie auch selbst einen Beitrag an die Projekte leisten müssen. Das Ziel sind 25 Prozent Professorinnen und 40 Prozent Assistenzprofessorinnen sowie mehr Frauen in Leitungsgremien.
Die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Deutschschweizer Universitäten haben dabei einen unterschiedlichen Handlungsbedarf, wie eine Recherche von plädoyer zeigt:
Ordentliche Professorinnen:
Basel: 38 Prozent (8 von 21)
Bern: 27,3 Prozent (6 von 22)
Luzern: 14,3 Prozent (3 von 21)
St. Gallen: 7,1 Prozent (1 von 14)
Zürich: 25,5 Prozent (12 von 47)
Assistenzprofessorinnen
Basel: 100 Prozent (1 von 1)
Bern: 14,3 (1 von 7)
Luzern: 42,9 Prozent (3 von 7)
St. Gallen: 50 Prozent (2 von 4)
Zürich: Oberassistenz: 44,4 Prozent (4 von 9)
Die mehrjährigen Aktionspläne müssen gemäss der Vorgaben der Schweizerischen Universitätskonferenz unter anderem folgende Handlungsfelder aufgreifen: Institutionelle Verankerung von Chancengleichheit, Massnahmen im Bereich der gendergerechten Nachwuchsförderung, Rahmenbedingungen für Frauen – in Studium, Forschung und unter den Angestellten – mit familiären Verpflichtungen sowie Massnahmen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung. ch