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Am 15. März 2022 stimmte der Europarat für den Ausschluss Russlands. Am selben Tag kündigte Russland die Mitgliedschaft und die Europäische Menschenrechtskonvention. Nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist ist der Staat somit seit dem 16. September nicht mehr an die Pflichten der Konvention gebunden. Die damals 17'450 hängigen Beschwerden wird der Gerichtshof in Strassburg noch bearbeiten. Russland war seit 1996 Mitglied des Europarats.
Letztes Jahr gingen beim Gerichtshof rund 45'500 Beschwerden ein. Die meisten stammen aus der Türkei, konkret 12'550. An zweiter Stelle folgt Russland mit rund 6000 Fällen, gefolgt von Rumänien und Serbien mit je 3300 und Polen mit 2100.
Im Verhältnis zur Bevölkerung war die Beschwerdequote in Kroatien, Moldawien, Montenegro und Serbien überdurchschnittlich. Unterdurchschnittlich wenige Beschwerden kamen aus Russland, der Ukraine sowie der Schweiz – und mit Abstand am wenigsten vom Vereinigten Königreich und aus Irland.
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