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Plädoyer 01/2025
03.02.2025
Das Gericht der Europäischen Union hat Anfang Januar die EU-Kommission zur Zahlung von 400 Euro Schadenersatz an einen deutschen Kläger verurteilt (Urteil T-354/22, Bindl gegen Kommission).
Der Mann hatte sich 2021 und 2022 auf einer Internetseite der EU («Konferenz zur Zukunft Europas») über die Option «Mit Facebook anmelden» registriert. Dabei wurden seine Personendaten und die IP-Adresse an US-Unternehmen wie Meta und Amazon übertragen.
Der Kläger argumentierte, dass die USA kein angemessenes Datenschutzniveau bieten und ein Risiko des Zugriffs durch US-Behörden bestehe. Die Kommission habe keine geeigneten Schutzmassnahmen ergriffen.
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