Das Gericht der Europäischen Union hat Anfang Januar die EU-Kommission zur Zahlung von 400 Euro Schadenersatz an einen deutschen Kläger verurteilt (Urteil T-354/22, Bindl gegen Kommission).

Der Mann hatte sich 2021 und 2022 auf einer Internet­seite der EU («Konferenz zur Zukunft Europas») über die Option «Mit Facebook anmelden» registriert. Dabei wurden seine Personendaten und die IP-­Adresse an US-­Unternehmen wie Meta und Amazon übertragen.

Der Kläger argumentierte, dass die USA kein angemessenes Datenschutzniveau bieten und ein Risiko des Zugriffs durch US-Behörden bestehe. Die Kommission habe keine geeigneten Schutzmassnahmen ergriffen.