Wer an der Universität Zürich das Jus-Stu­dium abschliesst, muss mindestens ein einjähriges Praktikum absolvieren, um zur Anwaltsprüfung zugelassen zu werden – bei einer Anwaltskanzlei oder einer Behörde. Bei einem Gerichtsprak­tikum nehmen die Auditoren zum Beispiel an Verhandlungen teil, schreiben Protokolle und begründen Urteile. Offenbar ist ein solches Prak­tikum nicht mehr so begehrt.

Vor allem ländliche Bezirksgerichte im K...