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Plädoyer 06/2023
04.12.2023
Das Bundesgericht beurteilte die von der Uni Zürich neu eingeführte Geldstrafe bis zu 4000 Franken als unzulässig. Für Studenten könne die Sanktion «einschneidende wirtschaftliche Folgen haben». Zudem bräuchte es dafür eine gesetzliche Regelung, sie fehle jedoch (Urteil 2C_694/2021 vom 8. September 2023). Die Uni schreibt plädoyer, dass sie auf die Einführung einer Busse verzichte. Die meisten Unis kennen nur die Verwarnung und den befristeten oder dauerhaften Ausschluss. Einzig Freiburg und St. Gallen kennen Bussen von 500 respektive 3000 Franken. In beiden Kantonen gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage.
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