Geschuldet ist immer nur der «gebührende» Unterhalt. Unterhalts­ansprüche richten sich nach drei Parametern, die miteinander zusammenhängen, aber jeder für sich alleine den Anspruch nach oben begrenzt: Die Lebensbe­dürfnisse, das Leistungsvermögen des Unterhaltsgläubigers und die Leistungsfähigkeit des Unter­haltsschuldners.1
 
Ausgangspunkt bilden die Lebensbedürfnisse der beteiligte...