Bei der Revision des Kinderunterhaltsrechts ist der Ständerat im Dezember weitgehend dem Nationalrat gefolgt. Er ergänzte aber die Vorlage um einen Aspekt: Wenn jemand seine Unterhaltspflichten vernachlässigt und sich sein Vorsorgeguthaben der Pensionskasse auszahlen lässt, sollen die Inkassobehörden rechtzeitig darauf zurückgreifen können. Justizministerin Simonetta Sommaruga befürwortete diese Ergänzung. Aufgrund dieser Änderung befindet sich das Geschäft nun im Differenzbereinigungsverfahren. Kern der Vorlage sind neue Pflichten für ledige Väter: Kinder von ledigen Paaren sollen beim Unterhalt dieselben Rechte haben wie Kinder von Ehepaaren. Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass jeder Elternteil «nach seinen Kräften» für den gebührenden Unterhalt des Kindes sorgt. Neu sollen beispielsweise beim Unterhalt die Kosten für die Betreuung berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um eine Art Erwerbsausfallentschädigung für den Elternteil, der das Kind mehrheitlich betreut. 

Politischer Widerstand gegen die Revision kommt aus gesellschaftlich fortschrittlichen Kreisen. Männer.ch, der Dachverband der Schweizerischen Männer- und Väterorganisationen, erwägt ein Referendum. Geschäftsführer Markus Theunert: «Wir entscheiden nach der Schlussabstimmung darüber.»