Staats-/Verwaltungsrecht

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich ist nicht legitimiert, gegen ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zur Gewährung eines Stipendiums Beschwerde zu führen, da kein zentraler Aspekt des Stipendienwesens betroffen ist. Auch stehen keine über das rein Finanzielle hinausgehenden Interessen an der öffentlichen Aufgabenerfüllung zur Diskussion. Der Kanton Zürich hatte argumentiert, dass aufgrund &...