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Die Stiftung Pro Mente Sana startet ein Pilotprojekt mit Vertrauenspersonen für Leute, die im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Das betrifft im Kanton Zürich durchschnittlich zehn Personen pro Tag. Das Recht auf eine Vertrauensperson gemäss Artikel 432 ZGB besteht seit 2013. «Nur wenige Patienten machen davon Gebrauch», sagt Projektleiterin Käthi Hermann.
Mögliche Gründe: Nur wenige Eingewiesene kennen diese Bestimmung. Oder sie sind sozial isoliert und machen deshalb von der Möglichkeit nicht Gebrauch.
Das Pro-Mente-Sana Projekt basiert auf ehrenamtlichen Freiwilligen. Im Mai wird eine erste Gruppe von 20 Personen zwei Tage geschult. Im Juni beginnen die ersten Einsätze in den vier beteiligten psychiatrischen Kliniken im Kanton Zürich. Den Auftrag an die Vertrauensperson erteilt die zwangseingewiesene Person. Ein von Pro Mente Sana organisierter Pikettdienst übernimmt die Vermittlung. Vertrauenspersonen haben laut Gesetz das Recht, von der Klinik über Zwangsbehandlungen informiert zu werden und mit Einverständnis der Betroffenen beim Erstellen des Behandlungsplans anwesend zu sein.
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