Inhalt
Die seit letztem Jahr eingesetzten Erwachsenenschutzbehörden sind nicht von Vorsorgeaufträgen überschwemmt worden. Das ergab eine stichprobenmässige Umfrage von plädoyer.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich erhielt nur gerade 40 Vorsorgeaufträge, die KESB Basel-Stadt 109. Bei der KESB des Kantons Schaffhausen wurden im vergangenen Jahr 13 Vorsorgeaufträge hinterlegt. Das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zählte letztes Jahr 173 Vorsorgeaufträge, das Zivilstandsamt Luzern 66. Die Kantone Bern, Luzern und St. Gallen haben zurzeit keine Behörde für die Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen bestimmt. Seit 2013 kann jede Person in einem Vorsorgeauftrag anordnen, wer sich im Fall einer Urteilsunfähigkeit um ihre persönlichen und finanziellen Belange kümmern soll.
Die Formvorschriften entsprechen denjenigen eines handschriftlichen Testaments. Die Vorsorgeaufträge können bei den Behörden hinterlegt werden, müssen aber nicht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden