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«Eine Betreibung kann einseitig und voraussetzungslos angehoben werden. Dies kann vor allem bei integren Schuldnern die Reputation beschädigen. Deshalb begrüsse ich die Möglichkeit, die Einsicht Dritter in das Betreibungsregister einzuschränken.»
Thomas Bauer, Rechtsanwalt, Verwaltungsratspräsident Finma, Bern
«Gläubiger, die einen Schuldner aus Schikane betreiben, werden einfach eine neue Betreibung initiieren.»
Felix Meier-Dieterle, Rechtsanwalt, Zürich
«Die recht häufigen telefonischen Anfragen am Bezirksgericht Zürich betreffend Löschung einer Betreibung zeigen den Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber hat mit der neuen Regelung eine praktikable und relativ einfache Lösung getroffen.»
Philipp Talbot, Leitender Gerichtsschreiber Bezirksgericht Zürich
«Den Betreibungsämtern verursacht die nicht restlos überzeugende Lösung eines wenig drängenden Problems Mehraufwand. Dem betroffenen Schuldner kann die Lösung aber helfen.»
Yves de Mestral, Betreibungsbeamter, Zürich
«Dem Betriebenen wird ein einfaches und kostengünstiges Instrument zur Abwehr von ungerechtfertigten Betreibungen zur Verfügung gestellt.»
Pablo Duc, Rechtsanwalt, Bern
«Die Aussagekraft des Betreibungsregisters bleibt mit dieser Lösung erhalten. Das ist eine gute und sinnvolle Ergänzung des Gesetzes.»
Jean-Michel Kunz, Rechtsanwalt, Zürich
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