«Sowohl Lehre als auch Praxis suchen nach gangbaren Lösungswegen. Die Bedeutung der medizinischen Beurteilung für den juristischen Akt der Fallbewertung wird neu hinterfragt.»
Max B. Berger, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht Bern
«Die Rechtsprechung bleibt mäandrierend. Ich begrüsse die Forderung der Referenten an den Gesetzgeber, sich präzisierend mit dem Krankheitsbegriff zu befassen.»
Christoph Rudin, Advokat, Basel
«Die Tagung zeigte auf, dass keine empirische Grundlage besteht, um bei somatoformen Störungen Fragen
der Arbeitsfähigkeit anders zu behandeln als bei Patienten mit depressiven und organisch klar definierten Beschwerdebildern.»
Colette Lehmann, Rechtsanwältin und Notarin, Liechtensteig
«Neben der Diagnose des behandelnden Arztes können auch andere Informationsquellen zur Falllösung beitragen, so laut Referent Patrick Suter von der Versicherung Axa zum Beispiel das Internet oder die Observationen.»
Anne Catherine Baudin, Versicherungsverband VVST, Basel
«Ich konnte feststellen, dass auch die Gerichte mit der gegenwärtigen Lösung unzufrieden sind.»
Nicolai Fullin, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Basel / Aarau
«Die Rechtsprechung hat sich zur juristischen Kopfgeburt entwickelt. Betroffenen lässt sich nicht erklären, warum trotz medizinisch ausgewiesener Arbeitsunfähigkeit versicherungstechnisch eine Arbeitsfähigkeit bestehen soll.»
Bernadette Zürcher, Fachanwältin SAV Haft- und Versicherungsrecht, Zürich
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