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«Die Verantwortung von Anwälten und Urkundspersonen beim Abschluss des Erbvertrags ist gross. Die Urkundsperson hat eine Aufklärungspflicht gegenüber allen Parteien. Trotzdem kann sich eine Zweitmeinung lohnen, vor allem für die Partei, die auf Rechte verzichtet.» Agnes Dormann, Rechtsanwältin und Notarin, Basel.
«Die Klienten sollten stets ausdrücklich darauf hingewiesen werden, bloss das erbvertraglich bindend zu regeln, was sie beziehungs- und zeitunabhängig so geregelt haben wollen. Für alles andere sollen sie nur die Testamentsform wählen, trotz Risiko nachträglicher Änderungen.» Kathrin Knöpfel, Rechtsanwältin, Leiterin Amtsnotariat Wil.
«Statt die Auswirkungen der Ablebensfolge bei Paaren dem Zufall zu überlassen, kann man sie privatautonom gestalten, zum Beispiel mittels Vor- und Nacherbschaft. Für den Fall, dass Vertrauensbeziehungen enden, können Rücktritts- und Änderungsklauseln als Sicherung eingebaut werden.» Georg Weber, Rechtsanwalt und Notar, Wil.
«Erbverträge stehen im Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis nach Flexibilität einerseits und Absicherung andererseits. In dieser ambivalenten Situation kommt der unparteiischen Beratung durch den Notar noch grössere Bedeutung zu.» Riet Ganzoni, Rechtsanwalt und Notar, St. Moritz.
«Zur Wahrung der Neutralität der Notarin ist eine sehr sorgfältige Beratung beider Parteien und umsichtige Redaktion des Erbvertrags notwendig. Gerade im familiären Umfeld können heikle Situationen entstehen. Wir müssen uns dies immer wieder in Erinnerung rufen.» Christine Zemp Gsponer, Rechtsanwältin und Notarin, Luzern.
Bewertung der Veranstaltung
Gesamtnote 5
Organisation 5,3
Auswahl der Themen 4,7
Inhaltliches Niveau der Vorträge 5,1
Didaktik der Referenten 4,6
Arbeitsunterlagen 5,1
Preis-Leistungs-Verhältnis 5
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