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Zehn Jahre ist es her, seit mit Clausdieter Schott einer der profiliertesten Rechtshistoriker im deutschsprachigen Raum emeritiert worden ist. Und noch immer ist der 77-Jährige regelmässig an seiner letzten Wirkungsstätte, der Universität Zürich, anzutreffen. «Entlastet von Administration, Prüfungen und Sitzungen geniesse ich nun die Freiheit, nur noch das zu tun, was mich interessiert», sagt Schott in der Alten Juristischen Bibliothek, das mittelalterliche Rechtsbuch «Sachsenspiegel» aufgeschlagen.
In diesem Raum voller rechtshistorisch wertvoller Trouvaillen recherchiert er an einem Tag pro Woche oder zuweilen sogar mehr. Das kann für einen aktuellen Aufsatz sein, einen Vortrag oder ein Buchprojekt. So hat er über die Methodologie, die Rechtssprache und die Rechtsikonografie publiziert oder in Buchform die Ehe («Trauung und Jawort») und die Adoption («Kindesannahme – Adoption – Wahlkindschaft») rechtshistorisch aufgearbeitet. Sein neustes Werk («Wie alemannisch sind Pactus und Lex Alemannorum?») soll demnächst erscheinen. Es zeigt, wie die damaligen Clans im Frühmittelalter das Recht für ihre Zwecke einspannten. Seine Frau sage manchmal, er arbeite ja mehr als zuvor, erwähnt Schott, um die zweischneidige Qualifizierung sogleich schmunzelnd zu kontern: «Aber das stimmt natürlich nicht.»
Fürs Bergwandern bleibt mehr Zeit als früher, und den passionierten Wintersportler zieht es auch in der kalten Jahreszeit regelmässig in die Berge. Mit dem Carving sei das Skifahren ja viel einfacher geworden, und die Saltos mit dem Snowboard überlässt er seinem jüngeren Sohn. Clausdieter Schott ist mit einer inzwischen pensionierten Rechtsanwältin verheiratet. Die Faszination des Rechts haben die beiden offenbar auf die nächste Generation vererbt. Beide Söhne sind Rechtsanwälte, und auch eine Schwiegertochter ist als Anwältin tätig.
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