Seit bald fünf Jahren ist Daniel Thürer emeritiert. Der Professor für Völkerrecht, Europarecht, öffentliches Recht und vergleichendes Verfassungsrecht hatte an der Universität Zürich seit dem Jahr 1983 gelehrt. Als wohl erster Professor der Schweiz hielt er eine Vorlesung über Ausländer- und Asylrecht und eine Vorlesung über die Uno. Thürer war unter anderem auch Richter am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, Mitglied der Expertenkommission für die Totalrevision der Bundesverfassung und der Bergier-Kommission. Thürer: «Mich reizte immer die Kombination von praktischer Tätigkeit und Theorie. Das ist die Formel meines Lebens.» 

Seit 2004 ist Thürer Repräsentant der Schweiz in der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats. «Hauptaufgaben sind die Erstellung von Empfehlungen und der Besuch europäischer Länder für jeweils eine Woche.» Nach der Visite werde dann ein Bericht erstellt und würden dem Staat Schlussempfehlungen gemacht. Fünf Jahre später werde vor Ort überprüft, ob die Empfehlungen eingehalten worden seien. In der Schweiz erachtet er etwa Praktiken des «racial profiling» als problematisch. Damit ist polizeiliches Handeln gemeint, wenn dieses auf allgemeinen Kriterien wie Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit basiert.

Thürer ist Mitglied des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, der Internationalen Juristen­kommission und des Institut de Droit International. Er war Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Inter­nationales Recht. Zudem arbeitet er noch bei der Anwaltskanzlei Stiffler & Partner in Zürich als ­Konsulent und verfasst Bücher. «Ich kombiniere auch heute noch praktische und theoretische Tätigkeit», sagt Thürer zu seinem immer noch enormen Arbeits­pensum. «Wann ich in den Ruhestand trete, kann ich noch nicht sagen», sagt er schmunzelnd.