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Heribert Rausch, Professor für Öffentliches Recht, ist seit 2007 emeritiert – aber jung geblieben. Zum Gespräch mit plädoyer erscheint der 73-Jährige in Töffmontur, bestens gelaunt und mit einer unstillbaren Kommunikationslust: «Als Professor waren für mich die Seminare am interessantesten», verrät er. Nur sie hätten einen wirklichen Gedankenaustausch mit den Studenten ermöglicht.
Neben seiner über 20-jährigen Tätigkeit als Professor an der Universität Zürich arbeitete Rausch auch jahrelang als Rechtsanwalt. «Bei meinem Berufseinstieg gab es das Umweltrecht noch nicht in der heutigen Form», erinnert er sich. Ausgangspunkt war für ihn die Uno-Konferenz von 1972 über transnationale Umweltprobleme, also Schäden, die ihre Ursache in anderen Ländern haben. «Mir fiel auf, dass die Frage der Verantwortlichkeit der Staaten noch in keiner völkerrechtlichen Arbeit behandelt wurde.» Es folgte eine Masterarbeit zum Thema an der Harvard Law School. Zurück in der Schweiz, erarbeitete Rausch die dogmatischen Grundlagen fürs Schweizer Umweltrecht. Er sass zudem in der Expertenkommission zur Erarbeitung des Umweltschutzgesetzes.
Seine zweite Leidenschaft sind Volksinitiativen. Weshalb? «Ich war schon als junger Mann politisch interessiert und bemerkte, dass der Bundesrat mit dieser Perle unserer Demokratie grosse Mühe hat.» Gute Ideen, die sich früher oder später durchgesetzt hätten, habe der Bundesrat zu Beginn reflexartig bekämpft. Heute noch kann Rausch nicht vom Thema lassen: «Ich habe immer wieder mit Leuten zu tun, die eine Volksinitiative lancieren wollen.» In einzelnen Fällen rate er ab und zeige Alternativen auf. In anderen helfe er beim Verfassen einer Initiative, die «keine unnötigen Angriffsflächen» biete.
Gerne hätte Rausch mehr Zeit «für Shakespeare und Schleiereulen». In beide Gebiete, die englischsprachige Literatur und die Biologie, möchte er sich noch mehr vertiefen. «Aber die Juristerei lässt mich nicht los!»
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