Was macht eigentlich Lorenz Meyer?
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Plädoyer 03/2020
25.05.2020
Gian Andrea Schmid
«Ich bin heute wegen dem Coronavirus den ganzen Tag zu Hause», sagt der ehemalige Präsident des Bundesgerichts. Leicht fällt das dem 72-Jährigen nicht. Denn Meyer schwimmt gerne und unternimmt Segeltörns auf dem Meer. Auch in den Bergen ist er oft unterwegs – auf Wanderungen und Skitouren. Daneben engagiert er sich zudem in kulturellen Institutionen, schwerpunktmässig im Kunstmuseum Bern, in der Abegg-Stiftung und insbesondere im Zentrum Pa...
«Ich bin heute wegen dem Coronavirus den ganzen Tag zu Hause», sagt der ehemalige Präsident des Bundesgerichts. Leicht fällt das dem 72-Jährigen nicht. Denn Meyer schwimmt gerne und unternimmt Segeltörns auf dem Meer. Auch in den Bergen ist er oft unterwegs – auf Wanderungen und Skitouren. Daneben engagiert er sich zudem in kulturellen Institutionen, schwerpunktmässig im Kunstmuseum Bern, in der Abegg-Stiftung und insbesondere im Zentrum Paul Klee in Bern.
Ganz vom Recht lassen kann Meyer nicht. Am meisten interessieren ihn noch heute das öffentliche Recht und das Sachenrecht. So verfasste er unter anderem Gutachten zu den Nebenbezügen von Regierungsräten und zum öffentlichen Personalrecht.Meyer befürchtet, dass das öffentliche Recht komplexer und deshalb von der Bevölkerung ungenügend verstanden wird. Die Welt werde zwar nicht einfacher. «Es ist jedoch Aufgabe des Gesetzgebers und der Justiz, das öffentliche Recht auf verständlichem Niveau zu halten», betont der 72-Jährige. Sonst schade das der Legitimität des Rechts und der Rechtssicherheit.
Das SVP-Mitglied war von 1987 bis 2000 Richter am Berner Verwaltungsgericht und von 2000 bis 2012 Bundesrichter. Von 2009 bis 2012 präsidierte er das Bundesgericht. Zur Kritik aus rechten Kreisen, der Richter spiele immer mehr Gesetzgeber, meint Meyer: «Richter müssen ausschliesslich nach rechtlichen Kriterien entscheiden, auch wenn ihre Entscheide gelegentlich politische Auswirkungen haben.» Seiner Meinung nach halten sich die Richter in Lausanne an diesen Grundsatz. Trotzdem würden sie über Spielräume verfügen: «Die Verfassung und die Gesetze erlauben es ihnen gelegentlich, in sehr beschränktem Umfang auch ihren persönlichen, beruflichen und politischen Hintergrund einzubringen.» Es sei deshalb folgerichtig, dass insbesondere am obersten Gericht die wesentlichen gesellschaftlichen Kräfte vertreten sind.