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12.10.2022
Wer von 1995 bis 2019 an der Universität Zürich Rechtswissenschaften studierte, machte schon früh mit ihm Bekanntschaft: Marcel Senn, in diesem Zeitraum Professor für Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte, unterrichtete bereits in den ersten Semestern des Studiums. Dabei riss er wohl den einen oder die andere aus ihren Tagträumen von filmreifen Auftritten vor Gericht oder vom Glamour in Grosskanzleien. Von Senn hörten die Studierenden das erste Mal von germanischen Stammesrechten, den Innovationen durch die mittelalterlichen Städte oder von den frühneuzeitlichen Philosophen wie Spinoza. Der 68-Jährige pflegt auch heute noch Kontakt mit einigen Studenten und trifft sich mit ihnen zum gelegentlichen Austausch – auch über private Fragestellungen. Seine letzte Doktorandin promovierte im Februar in Rechtsphilosophie, den letzten Doktoranden betreut er noch – ebenfalls in Rechtsphilosophie.
Marcel Senn war unter den Schweizer Professoren ein kritischer Zeitgenosse, der auch öffentlich seine Bedenken kundtat, etwa zur Bologna-Reform des Studiums. Er machte sich mit seinen Kollegen stark für das Ansehen der Grundlagenfächer. Durchaus mit Erfolg. «In Zürich wurden die Professorenstellen bei den Grundlagenfächern ausgebaut, während andernorts ein Abbau erfolgte», blickt er heute zurück. Sein leidenschaftliches Interesse an rechtsgeschichtlichen und rechtsphilosophischen Fragestellungen hat der mit Partnerin und Kater am Zürichsee in Stäfa wohnhafte Senn nicht verloren. In einem Beitrag befasste er sich jüngst mit dem Verhältnis von Recht und Wahrheit. Ein Thema, das ihn aufgrund seiner Aktualität umtreibt: «Es kann keine Gerechtigkeit geben, ohne dass man zuerst einen wahren Sachverhalt erstellt hat», sagt Senn. Es sind solche Bezüge und «verdeckte Themen», die er stets auch den Studierenden zu vermitteln versucht habe.
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