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Den 73-jährigen ehemaligen Rechtsanwalt, Regierungsrat und Bundesrat interessieren heute vor allem wissenschaftliche und kulturelle Themen. Seit 2015 präsidiert er beispielsweise die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung. Sie untersucht neue Technologien im Hinblick auf Chancen und Risiken. Laut Leuenberger ist dabei der ethische Diskurs zentral: «Die Überlegungen dazu werden Behörden, Parlament und Stimmbürgern unterbreitet.»
Auch als Unterhalter ist Leuenberger tätig. Im Zürcher Bernhard-Theater moderiert er eine monatliche Matinée. Was fasziniert ihn daran? «Politische Anliegen lassen sich mit Humor einprägsamer vermitteln.» In lockerer Atmosphäre finde sich mit den geladenen Diskussionspartnern leichter eine ernsthafte Tiefe als mit verbissenem Ernst. Juristisch ist er nur noch sporadisch tätig. Letztmals, als er im Auftrag des Bundesrats eine Lösung für Asbestopfer erarbeitete.
Als Rechtsanwalt war er 1972 bis 1991 in Zürich in verschiedenen Rechtsgebieten tätig, etwa im Staatsrecht, Strafrecht und Mietrecht. Die Kombination von Recht und Politik begleitete ihn stets. Der Prozess «Néstlé tötet Babys» drehte sich um die Verantwortung global tätiger Firmen. Leuenberger war einer der beiden Anwälte, die vor Berner Obergericht die Arbeitsgruppe Dritte Welt gegen eine Ehrverletzungsklage des Nahrungsmittelmultis verteidigten. Das Thema Verantwortlichkeit erhält heute mit der «Konzernverantwortungsinitiative» neue Aktualität.
Als Rechtsanwalt waren er und ein Büropartner aus dem Zürcher Anwaltsverband (ZAV) ausgeschlossen worden, weil sie mit Kollegen zusammenarbeiteten, die bei den Demokratischen Juristen, nicht aber im Anwaltsverband waren. Nach seinem Rücktritt als Bundesrat wollte er im Büro des früheren Kanzleipartners als Konsulent arbeiten. «Der ZAV intervenierte umgehend und verlangte nun meine Mitgliedschaft», sagt Leuenberger. Er habe es bleiben lassen: «Ich mochte nicht in die alten Kriegsgräben steigen.»
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