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27.10.2020
Der langjährige Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, Peter Hänni, arbeitet auch heute noch regelmässig am Institut für Föderalismus. Er hat dort ein Büro gemietet. «In erster Linie publiziere ich, momentan bin ich an
der Neuauflage der beiden Lehrbücher ‹Planungs-, Bau- und Umweltrecht› und ‹Wirtschaftsverwaltungsrecht›.» Die Halbwertszeiten solcher Lehrbücher würden kürzer, sagt Hänni. Besonders im öffentlichen Recht komme es zu sehr vielen Änderungen. Deshalb sei es nun höchste Zeit für die Neuauflagen.
Hänni erstellt auch Gutachten und unterrichtet seit einiger Zeit jeweils während einer Intensivwoche chinesische Studenten in Guangzhou (China) im Rahmen von Masterkursen über spezifische Themen des schweizerischen und europäischen Staats-
und Verwaltungsrechts, letztmals im vergangenen November. Von 1992 bis 2017 war der heute 70-Jährige ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg. An diesem Rechtsgebiet fasziniere ihn die Vielfältigkeit und der Bezug zu gesellschaftspolitischen und politischen Fragen. Als Beispiel für diese Zusammenhänge erwähnt Hänni die gegenwärtige Kontroverse um die Richterwahlen, die vor dem Hintergrund bestimmter Urteile des Bundesgerichtes entbrannt ist. Oder das Verhältnis von internationalem Recht und nationalem Recht – und damit verbunden das Verhältnis zwischen Legislative und Judikative im Allgemeinen. Die Frage, ob er nach den Erfahrungen im Rahmen der Disziplinaruntersuchung gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber Reformen als nötig erachte, bejaht er ohne zu zögern. «Wie es im Moment aussieht, ist auch das Parlament zu diesem Schluss gekommen.» Wie diese Reformen im Einzelnen auszugestalten seien, habe das Parlament festzulegen. Entscheidend sei jedoch, dass das Vertrauen in die Institution der Bundesanwaltschaft wiederhergestellt werde.
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