Was macht eigentlich Peter Locher?
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Plädoyer 06/2019
02.12.2019
Gian Andrea Schmid
Der 75-jährige ehemalige Professor für nationales und internationales Steuerrecht an der Universität Bern hat einen straffen Tagesablauf. Am Morgen spaziert er mindestens eine Stunde, dann widmet er sich seiner Leidenschaft, dem Steuerrecht. Er arbeitet sechs bis acht Stunden, vorwiegend im nationalen Steuerrecht. Nicht ohne Stolz sagt Locher, im Oktober sei der erste Teil seines Kommentars zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in zweiter Auflage erschienen. Nun a...
Der 75-jährige ehemalige Professor für nationales und internationales Steuerrecht an der Universität Bern hat einen straffen Tagesablauf. Am Morgen spaziert er mindestens eine Stunde, dann widmet er sich seiner Leidenschaft, dem Steuerrecht. Er arbeitet sechs bis acht Stunden, vorwiegend im nationalen Steuerrecht. Nicht ohne Stolz sagt Locher, im Oktober sei der erste Teil seines Kommentars zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in zweiter Auflage erschienen. Nun arbeitet er am zweiten Teil.
Locher fasziniert am Steuerrecht besonders, dass es alle Rechtsbereiche betrifft. «Auch ist es entgegen aller Vorurteile sehr vielfältig.» Es umfasse viel mehr als nur Abzüge und Zahlen. Erstmals arbeitete der Berner in diesem Bereich als Assistent von Professor Ernst Känzig an der Uni Bern. Danach blieb er dem Steuerrecht treu. Locher war von 1983 bis 2006 Professor für Steuerrecht an der Uni Bern, von 2003 bis 2012 als nebenamtlicher Bundesrichter (FDP) an der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Er bestreitet, dass dort in dubio pro fiscus entschieden werde. «Das Bundesgericht beurteilt einen Fall in der Regel erst als dritte oder vierte Instanz.» Davor hätten die unteren Instanzen die Sache bereits genau angeschaut. «Es ist klar, dass das Bundesgericht nicht jeden Fall kippt.» In den letzten Jahren hätten Steuerpflichtige aber vermehrt obsiegt.
Locher bemängelt die hohe Fluktuation der Gerichtsschreiber. «Im Steuerrecht braucht ein Gerichtsschreiber Zeit, um sich einzuarbeiten.» Verlasse er das Bundesgericht bereits nach zwei, drei Jahren wieder, gehe zu viel Wissen verloren. Denn: «Der Richter gibt nur den roten Faden vor, im Detail arbeitet der Gerichtsschreiber das Urteil aus.» Locher bearbeitete als nebenamtlicher Bundesrichter rund 50 Fälle pro Jahr als Referent. Darauf ist er stolz. «Meine 50 Referate entsprechen grosso modo dem Pensum eines vollamtlichen Richters, der allerdings über einen Stab von Mitarbeitern verfügt.»