«Die Begutachtung der IV-Rechtsprechung zu den unklaren Beschwerdebildern durch Professor Henningsen, mit kritischer Würdigung der bundesgerichtlichen Annahmen zur medizinischen Empirie sowie haftpflichtrechtliche Auswirkungen der Reform Altersvorsorge 2020.»
Lorena Locher, Juristin, Bundesamt für Sozialversicherungen, Bern
«Ich bin gespannt, ob es infolge des Gutachtens Henningsen zu einer Änderung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Schmerzkrankheiten kommt.»
Anton Hänni, Fürsprecher, Assista Rechtsschutz, Basel
«Wertvolles Update über Grundsatzentscheide im Sozial- und Privatversicherungsrecht. Verstärktes Bewusstsein für Stolpersteine bei der Alterspensionierung.»
Roland Hochreutener, Gerichtsschreiber, Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen
«Viele praxisrelevante Details im Bereich des Übergangs von Invaliden- zu Altersleistungen, insbesondere in der Thematik der Besitzstandsgarantie von Invalidenleistungen.»
Luzius Hafen, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Zürich
«Interessant ist der Hinweis auf einen neuen Bundesgerichtsentscheid aus Lausanne, wonach den Berichten von behandelnden Spezialärzten voller Beweiswert zukommt. Diese neue Rechtsprechung könnte deshalb von Interesse sein, weil bisher gemäss Praxis des Bundesgerichts in Luzern den Berichten von behandelnden Hausärzten kaum ein Beweiswert zugesprochen wurde.»
Korinna Fröhlich, Rechtsanwältin, Männedorf ZH
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