«Durch das Tragen von Bodycams können die Privatsphäre und die Freiheitsrechte von Dritten beeinträchtigt werden.»
Monika Simmler, Lehrbeauftragte, St. Gallen
«Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es auch mit Bodycams nie. Sie schützen nur, was sichtbar ist. Der grösste Schutz ist daher ein ernsthaftes Bemühen um Deeskalation.»
Patrick Cotti, Direktor Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug, Freiburg
«In den meisten Kantonen fehlt eine gesetzliche Grundlage. Es geht um den Schutz der Polizeiangehörigen, aber auch um die Kontrolle der Polizei. Beides muss korrekt ablaufen, insbesondere auch datenschutzrechtlich.»
Nils Güggi, Leiter Recht und Controlling EJPD, Bern
«Grundsätzlich spricht nichts gegen den Einsatz von Bodycams. Verhältnismässig und unter Einhaltung von Datenschutzregeln eingesetzt, können sie dazu beitragen, sowohl Bürgerrechte als auch die Integrität der Polizeibeamten zu schützen.»
Benjamin Brägger, Strafvollzugsexperte, Düdingen FR
«Es sind weitere Pilotversuche nötig. Der Einsatz von Bodycams ist durch klare Vorgaben rechtlich und organisatorisch zu regeln, auch hinsichtlich des Datenschutzes.»
Philipp Näpfli, Richter, Brig
«Aus kriminologischer Sicht spricht nichts gegen den Einsatz von Bodycams. Um die Akzeptanz der Bodycams bei der Polizei herzustellen, darf deren Einsatz nicht zum Nachteil der Polizisten sein.»
Stefan Keller, Oberrichter, Sarnen
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