«Die vom Bundesgericht vorgenommene Verknüpfung des Betreuungsunterhalts mit den Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils schafft neue Ungleichheiten. Mit dieser Berechnungsmethode wird der Betreuungsunterhalt sehr unterschiedlich ausfallen.»
Barbara Umbricht, Rechtsanwältin, Zürich
«Ich begrüsse die Grundgedanken der Gesetzesrevision. Zu vielen Detailfragen besteht nach wie vor keine gefestigte Praxis. Dies erschwert einerseits die Arbeit, macht sie andererseits aber interessant.»
Markus Rhyner, Gerichtsschreiber, Glarus
«Es war an der Zeit, dass Ledige, die nach der Trennung die Kinder betreuen, mit Verheirateten gleichgestellt wurden. Schade, dass der Gesetzgeber die Berechnung des Betreuungsunterhalts der Praxis überlassen hat und daher heute grosse Unsicherheit herrscht.»
Cornelia Döbeli, Rechtsanwältin, Zürich
«Den Grundgedanken, für jedes Kind zivilstandsunabhängig die bestmögliche Betreuung zu ermöglichen, finde ich gut. Eine Stärkung der Suche nach einvernehmlichen Lösungen ist sinnvoll.»
Rosemarie Teunisse Baumgartner, Juristin/Mediatorin, Zug
«Das Unterhaltsrecht ist eine dem Klienten schwer vermittelbare Sache mit zahlreichen offenen Fragen.»
Erich Binder, Rechtsanwalt, Zürich
«Der Betreuungsunterhalt soll die finanzielle Unterstützung und die Betreuungsleistung in ein Gleichgewicht bringen. Das hilft den Eltern, eine für beide annehmbare Lösung zu finden.»
Nathalie Gadola-Dürler Juristin/Mediatorin, Baden
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