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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von zwei Berner Oberrichterinnen abgewiesen. Sie hatten mehr Lohn verlangt und machten Ungleichheit gegenüber anderen Richtern geltend.
Bis 1997 gehörten alle Berner Oberrichter ab Amtsantritt der höchsten Gehaltsstufe des Kantons an. Bei einer Gesetzesrevision wurde diese Regel gekippt. Allerdings galt dies nur für neue Anstellungen – die bisherigen Oberrichter blieben in der höchsten Gehaltsstufe. Laut Urteil verdienen sie heute 18 490 Franken pro Monat. Die beiden Oberrichterinnen dagegen waren in eine tiefere Gehaltsklasse eingeteilt worden, als sie in den Jahren 2002 und 2003 ins Amt gewählt wurden. Die Finanzdirektion hatte ihre wiederholten Forderungen nach mehr Lohn abgewiesen.
Letztes Jahr zogen sie vor Verwaltungsgericht. Ihre Monatslöhne lagen damals noch 90 bzw. 860 Franken pro Monat tiefer. Die Richterinnen verlangten, dass ihre Löhne rückwirkend erhöht werden – zuzüglich fünf Prozent Zins. Das Verwaltungsgericht gab ihnen teilweise recht. Zwar müssten sie in den ersten sechs Amtsjahren die Lohndifferenz mangels Erfahrung hinnehmen. Danach aber hätte sich ihr Lohn jenem der anderen Richter schnell annähern sollen. Bei einer Richterin sei dies geschehen, bei der andern nicht. Ihr Lohn wurde darum rückwirkend um 700 Franken pro Monat erhöht.
Die Bundesrichter bestätigten dieses Urteil. Werde das Besoldungssystem geändert, seien Unterschiede zulässig. Im vorliegenden Fall halte sich die Differenz im Rahmen. Die Richterinnen seien deutlich amtsjünger als ihre Kollegen (BGE 8C_644/2014).
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