«Sanierungskündigungen sollten gesetzlich nur zulässig sein, wenn es sich um konkrete und realistische Projekte handelt. Es genügt nicht, wenn man dies auf mit Sicherheit nicht realisierbare Projekte beschränkt.»
Bernhard Marti, Rechtsanwalt, Langenthal
«Die unterschiedlichen ‹ortsüblichen› Kündigungstermine auf kantonaler Ebene sind veraltet. Wohn- und Geschäftsräume sollten auf jedes Monatsende ausser 31. Dezember kündbar sein, falls nichts anderes vereinbart ist.»
Michaela Kappeler, Rechtsanwältin, Zürich
«Insbesondere bei der Fristansetzung bei einem Zahlungsrückstand sehe ich für Vermieter zahlreiche Fallstricke. Eine Präzisierung des Gesetzestextes könnte hier für Klarheit sorgen.»
Samuel Egli, Rechtsanwalt, Wohlen
«Bei Kündigungen wegen dringenden Eigenbedarfs des Vermieters oder seiner Familie zeigt sich gesetzlicher Handlungsbedarf, um das Verfahren zu beschleunigen.»
Janine Wäber, Rechtsanwältin, Bern
«Die gesetzlichen Kündigungsvorschriften bieten den Mietern einen sehr weit gehenden Schutz. Es bedarf keiner Revision der Vorschriften.»
Markus Lüthi, Rechtsanwalt, Bern
«Mieter sollten sich wehren können und Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhalten, wenn der Vemieter den geltend gemachten Eigenbedarf nicht realisiert. Das würde das Vorschieben von Eigenbedarf stoppen.»
Anabel von Uslar, Rechtsanwältin, Zürich
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