«Aktuell muss die beklagte Partei zur Schlichtungsverhandlung nicht erscheinen. Das widerspricht dem Sinn der Schlichtung und sollte geändert werden.»
Brigitta Hitz-Rusch, Kanzleichefin, Bezirksgericht Albula
«Das Spannungsfeld zwischen prozessualer Strenge und materieller Wahrheitsfindung ist noch nicht ganz ausgeleuchtet. So wäre wünschenswert, die gerichtliche Fragepflicht und das Novenrecht präziser zu regeln.»
Daniel Bähler, Oberrichter, Bern
«Die Kostenvorschusspflicht führt – zumindest durch deren strikte Anwendung durch die Gerichte in der Praxis – regelmässig zu Fällen, in denen Klägern der Zugang zur Rechtspflege faktisch verweigert wird. Das ist zu korrigieren.»
Marcel Wegmüller, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Juraplus AG, Zürich
«Die Streitverkündungsklage sollte aus prozessökonomischen Gründen auch im vereinfachten Verfahren zulässig sein.»
Martin Dreifuss, Rechtsanwalt und Notar, Bern
«Ich finde es falsch, dass der Kläger auch bei Obsiegen das Gerichtskostenrisiko trägt. Diese Bestimmung sollte dringend geändert werden.»
Lorenz Gmünder, Rechtsanwalt, St. Gallen
«Die Gerichtskosten sollten reduziert werden. Sie hindern viele potenzielle Kläger an der Einleitung eines Verfahrens. Auch sollte das Replikrecht gesetzlich geregelt und das ‹ewige Replikrecht› unterbunden werden.»
Julia Gschwend, Rechtsanwältin, Zürich
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