«Bei Klienten mit Vermögen im Ausland empfehle ich den Beizug lokaler Kollegen. Die grenzüberschreitende Anerkennung eines Schweizer Vorsorgeauftrags kann sich trotz internationaler Abkommen schwierig gestalten.»
Tendon Dahortsang, Rechtsanwältin, Zürich
«Wichtig ist, nicht nur den persönlichen Willen, sondern auch spezielle Wünsche und Beweggründe, etwa in der Wahl der beauftragten Person, und Informationen wie Versicherungen und Bankdaten klar festzuhalten.»
Rosemarie Teunisse Baumgartner, Juristin und Mediatorin, Zug
«Beim Einsetzen von mehreren Beauftragten sollte das Konfliktpotenzial in der praktischen Umsetzung nicht unterschätzt werden. Es empfiehlt sich daher, die Regelung möglichst zu konkretisieren.»
Nicole Rogenmoser, Juristin, Axa-Arag, Zürich
«Meist ist zu raten: Keep it simple. Was angeordnet wird, muss umsetzbar sein. Flankierend ist an eine Patientenverfügung und an Vollmachten zu denken. Die Dokumente sollte man à jour halten, wenn sich die Umstände verändern.»
Yvo Biderbost, Leiter Rechtsdienst Kesb, Zürich
«Ohne Einhaltung der Formvorschriften und Klarheit der Aufträge nützt der sorgfältigst mit den Angehörigen ausdiskutierte Vorsorgeauftrag nichts.»
Bruno Hubatka, Rechtsanwalt, Wil SG
«Als Schwachstelle kann sich später die Urteilsfähigkeit des Verfassers erweisen. Es empfiehlt sich, bei der Erstellung den Hausarzt zu informieren. Er sollte in der Krankengeschichte eine Einschätzung der Urteilsfähigkeit anbringen.»
Myrta Wiedemeier, Rechtsanwältin, Zürich
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