Von den kürzlich gefällten Urteilen hat das Bundesgericht unter anderem folgende Entscheide zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung (BGE) vorgesehen:
Staats- und Verwaltungsrecht
Für den Nachzug aussereuropäischer Familienangehöriger durch EU-Bürger in der Schweiz wird nicht länger verlangt, dass Erstere bereits längere Zeit legal in einem FZA-Vertragsstaat gelebt haben (Änderung der bisherigen Praxis mit Blick auf die vom EuGH korrigierte Rechtsprechung).
(2C_196/2009 vom 29. September 09)
Abweisung der Beschwerden gegen die erleichterte Dividendenbesteuerung in den Kantonen Bern und Schaffhausen (entsprechende Regelungen aus Zürich und Basel-Landschaft wurden in den Sitzungen vom 25. September 2009 ebenfalls abgesegnet). Die kantonalen Regelungen sind durch das auf 2009 geänderte DBG gedeckt, womit eine Prüfung der Verfassungsmässigkeit nicht möglich ist.
(Bern: 2C_274/2008, Schaffhausen 2C_49/2008 vom 25. September 09)
Gegen das Ergebnis einer misslungenen Kontrollfahrt (angeordnet wegen Bedenken an der Fahreignung) kann nicht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geführt werden (Ausschluss nach Art. 83 lit. t BGG).
(1C_225/2009 vom 4. November 09)
Nach Aufforderung durch die Grosse Kammer des EGMR hat das Bundesgericht ein Revisionsgesuch des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) gutgeheissen und die SRG verpflichtet, Hand zur bisher verweigerten Ausstrahlung eines VgT-Werbespots zu bieten (zur Herstellung des konventionskonformen Zustandes im rundfunkrechtlichen Verfahren).
(2F_6/2009 vom 4. November 09)
Asbestverseuchte Gebäude sind keine «belasteten Standorte» im Sinne von Art. 32 c des USG. Damit entfällt eine Pflicht der Kantone, für eine Sanierung zu sorgen oder auf Ersuchen eines Besitzers über die Verteilung der Kosten zwischen aktuellem und früherem Eigentümer zu entscheiden.
(1C_178/2009 vom 4. November 09)
Als «längerfristige» Freiheitsstrafe, bei der (gemäss Art. 62 lit. b erster Satzteil AuG) die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden kann, gilt eine Strafe von mehr als einem Jahr. Ob die Bewilligung tatsächlich widerrufen oder nicht mehr erneuert wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und damit von der Frage der Verhältnismässigkeit.
(2C_295/2009 vom 25. September 09)
Zivilrecht
Die in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement festgelegte Start- und Landezone für Deltasegler und Gleitschirme stellt eine zulässige öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkung dar, die den Eigentümer des fraglichen Grundstücks zur Duldung von Überflügen und Landungen verpflichtet (Abweisung seiner Besitzesschutzklage gemäss Art. 928 ZGB).
(5A_428/2009 vom 23. November 09)
Fälliges, aber «stehen gelassenes» Freizügigkeitsguthaben darf beim Entscheid über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege in einem Zivilverfahren als Vermögen berücksichtigt werden.
(5A_396/2009 vom 5. August 09)
Art. 270 Ziff. 1 Bst. b OR (Voraussetzung zur Einreichung eines Mietzins-Herabsetzungsbegehren) ist wörtlich zu nehmen: Ob sich der Mietzins erheblich (gemäss Rechtsprechung mehr als zehn Prozent) erhöht hat, ist anhand der Relation des neu verlangten und bestrittenen zum direkt vorher eingeforderten Mietzins zu entscheiden.
(4A_353/2009 vom 3. November 09)
Der arbeitsrechtliche Ferienanspruch unterliegt der fünfjährigen Verjährungsfrist von Art. 128 Abs. 3 OR.
(4A_333/2009 vom 3. Dezember 09)
Eine Wegnot im Sinne von Art. 694 ZGB ist in der Regel zu verneinen, wenn eine öffentlich-rechtliche Erschliessung besteht. Wer als Bauherr eine zwar rechtmässige, aber unpraktische Erschliessung seiner Liegenschaft in Kauf nimmt, kann diese später nicht über die Inanspruchnahme eines Notwegsrechts optimieren.
(5A_500/2009 vom 19. November 09)
Haftung des Beirats (Art. 367 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 426 ZGB): Verantwortlichkeit eines Bündner Anwalts bejaht, der die luxuriöse Lebensführung der verbeiständeten Person zuliess, wodurch deren Wertschriftenvermögen aufgebraucht wurde. Keine Rolle spielt für die Haftung des Beirats, dass das Vermögen der Verbeiständeten bei der Amtsenthebung wegen der vorteilhaften Veräusserung einer Liegenschaft insgesamt grösser war als bei der Amtsübernahme.
(5A_342/2009 vom 4. Dezember 09)
Überlegungen zur Festlegung des Streitwerts bei einer Auseinandersetzung um eine Dienstbarkeit (30000 Franken bei zivilrechtlichen Streitigkeiten gemäss Art. 72 BGG).
(5A_265/2009 vom 17. November 09)
Anwälte können sich gegenüber den Erben eines verstorbenen Klienten auf das Anwaltsgeheimnis berufen, das der auftragsrechtlichen Rechenschaftsablegung von Art. 400 Ziff. 1 OR vorgeht.
(4A_15/2009 vom 15. September 09)
Strafrecht
Die geschädigte Person muss der Wiedergutmachung des Täters (Art. 53 StGB, möglicher Verzicht auf Strafverfolgung) nicht zustimmen. Aus Art. 53 StGB ergibt sich deshalb für die Geschädigten kein rechtlich geschütztes Interesse, das sie zur Beschwerde bei Verfahrenseinstellung infolge Wiedergutmachung berechtigten würde.
(6B_466/2009 vom 29. Oktober 09)
Sozialversicherungsrecht
Streit um Suva-Leistungen, gerichtliche Gewichtung der Be- richte von versicherungsinternen Fachleuten und Hausärzten der Versicherten (mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 EMRK, Waffengleichheit): Der Bericht des Hausarztes ist daraufhin zu prüfen, ob er auch nur geringste Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der Feststellungen der Suva-Ärzte wecken kann. Falls ja, muss das Gericht ein eigenes Gutachten anordnen.
(8C_216/2009 vom 28. Oktober 09)
Beiträge an die IV gelten nicht als «geleistet» im Sinne von Art. 36 Abs. 1 IVG, wenn sie gemässArt. 10a des schweizerisch-türkischen Sozialversicherungsabkommen rückvergütet worden sind (kein Anspruch auf IV-Rente für türkischen Staatsangehörigen).
(9C_495/2009 vom 26. November 09)
Auch Personen mit Rechtsschutzversicherung haben im Falle ihres gerichtlichen Obsiegens im Streit um Leistungen der Sozialversicherung Anspruch auf eine Parteientschädigung (Bestätigung der Rechtsprechung).
(9C_475/2009 vom 23. Oktober 09)