Staats-/Verwaltungsrecht

Nach der Abstimmung über die Konzerninitiative rügten mehrere Personen in zwei Beschwerden, die Ablehnung der Initiative verstosse gegen die Grundprinzipien der Demokratie und gegen den Grundsatz der formellen Gleichbehandlung aller Stimmen. Die Ini­tiative wurde zwar mit 50,74 Prozent der Stimmen angenommen, scheiterte jedoch am Ständemehr. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerden nicht ein. Nach dem Grundsatz von Treu ...