Staats-/Verwaltungsrecht

Bei einer Strafuntersuchung gegen unbekannte Täter, die im «Darknet» mit Betäubungsmittel handelten, wollte die Staatsan­waltschaft die Daten und Passwörter eines Tatverdächtigen mit einem software­basierten Keylogger ausspionieren, der die Tas­tatureingaben auf dem Laptop der Zielperson aufzeichnet. Das Zwangsmass­nahmengericht verweigerte die Bewilligung. Anders das Bundesgericht: Es han...