Staats-/Verwaltungsrecht
Die hohe Geschäftslast der Eidgenössischen Schätzungskommission Kreis 10 und deren mangelnde Ressourcen haben schon zu mehreren Rechtsmittel- und Aufsichtsverfahren sowie wiederholten Rücktritten von Präsidenten und Vizepräsidenten geführt. Derzeit sind im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich rund 1500 Fälle von Entschädigungsbegehren bei der ESchK 10 und weitere 6000 Verfahren beim Flughafen Zürich hängig. Die Honorierung der Mitglieder der EschK 10 ist ungenügend geregelt und ein den rechtsstaatlichen Anforderungen genügendes Funktionieren des ESchK 10 ist nicht vorhanden. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat deshalb einer Aufsichtsanzeige des Präsidenten teilweise stattgegeben und das Bundesverwaltungsgericht angewiesen, der ESchK 10 aus seiner Kasse die notwendigen Kosten vorzuschiessen bzw. soweit nicht einbringlich zu übernehmen.
12T_2/2017 vom 2.12.2017
Das Bundesverwaltungsgericht darf bei Beschwerden von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden grundsätzlich keinen Kostenvorschuss mehr verlangen. Die bisherige Praxis erweist sich als übermässige Beschränkung des Zugangs zur Justiz. Laut Art. 63 Abs. 4 VwVG kann bei Vorliegen besonderer Gründe auf die Erhebung eines Kostenvorschusses verzichtet werden. Dies trifft in der Regel bei unbegleiteten minderjährigen Personen im Asylverfahren zu. Ein Kostenvorschuss könnte etwa dann verlangt werden, wenn ein Jugendlicher über persönliches Vermögen oder andere finanzielle Ressourcen verfügt.
12T_2/2016 vom 16.10.2017
Der Kanton Thurgau darf von Eltern keine Kostenbeteiligung für spezielle Sprachkurse ihrer schulpflichtigen Kinder verlangen. Art. 19 der Bundesverfassung gewährleistet einen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Sprachkurse für zugewanderte Kinder dienen der Chancengleichheit bei der Ausbildung. Erachtet eine Schule einen Sprachkurs für ein Kind als notwendig, um eine ausreichende Bildung zu gewährleisten, dürfen die Eltern nicht zur Kasse gebeten werden. Auch die Überbindung von Kosten bei schulischen Pflichtveranstaltungen wie Klassenlager oder Exkursionen ist nur im beschränkten Umfange zulässig, nämlich insoweit, als Eltern wegen der Abwesenheit der Kinder Verpflegungskosten sparen können.
2C_206/2016 vom 7.12.2017
Weggewiesene Ausländer, gegen die eine zwangsweise Ausschaffung nicht möglich ist, die aber freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren könnten, müssen damit rechnen, dass ihr Aufenthalt in unserem Land auf einen bestimmten Rayon eingeschränkt wird. Eine Gesetzesauslegung ergibt, dass eine Eingrenzung gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. d des Ausländergesetzes zur Erreichung des Ziels erst dann untauglich ist, wenn sowohl eine Ausschaffung als auch eine freiwillige Ausreise objektiv unmöglich sind. Sinn und Zweck der Eingrenzung liegen darin, eine rechtskräftige Wegweisungsverfügung durchzusetzen und damit den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.
2C_287/2017 vom 13.11.2017
Zivilrecht
Bestimmt das Reglement einer Stockwerkeigentumssiedlung mit vier Häusern, dass Wohnungen ausschliesslich zu Wohnzwecken bestimmt sind und lediglich die Einrichtung eines stillen Bürobetriebs ohne Kundenverkehr zulässig ist, müssen die Stockwerkeigentümer nicht dulden, dass in zwei zusammengelegten Wohnungen (achteinhalb Zimmer) ein Pflegeheim eingerichtet wird. Eine solche Nutzung sprengt den Rahmen der Wohnnutzung und erweist sich als unzulässig.
5A_521/2017 vom 27.11.2017
Strafrecht
Wer die in Art. 90 Abs. 4 SVG festgelegten Tempolimiten (z.B. mit mindestens 40 km/h in der Tempo-30-Zone, 50 km/h innerorts, 60 km/h ausserorts oder mit 80 km/h auf der Autobahn) überschreitet, gilt als Raser und wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. Bei solch massiven Tempoüberschreitungen wird vermutet, dass der Fahrzeuglenker das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten schafft. In Präzisierung zu seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesgericht entschieden, dass diese Vermutung bei ausserordentlichen Umständen widerlegt werden kann. Zu denken ist etwa daran, dass ein Tempolimit zu einem andern Zweck als der Verkehrssicherheit – etwa vorübergehend aus ökologischen Gründen – angeordnet wurde.
6B_24/2017 vom 13.11.2017
Hat eine Privatklägerschaft im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit a BGG am Berufungsverfahren vor der Vorinstanz teilgenommen, wenn sie in diesem Verfahren keine Anträge – etwa auf Abweisung der Berufung der beschuldigten Person – gestellt hat? Der Verzicht der berufungsbeklagten Privatklägerschaft auf die (freigestellte) Anwesenheit an der mündlichen Berufungsverhandlung oder das Stellen von Anträgen ist nicht als Gleichgültigkeit am Ausgang des Berufungsverfahrens, sondern in dem Sinne zu verstehen, dass diese an ihren erstinstanzlichen Anträgen festhält und implizit die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragt. Wer im Berufungsverfahren mit seinen erstinstanzlichen Anträgen unterliegt, erfüllt die Legitimationsvoraussetzung von Art. 81 BGG und ist zur Beschwerde in Strafsachen berechtigt.
6B_888/2017 vom 25.10.2017
Beim Konfrontationsrecht im Strafprozess sind die Interessen der Verteidigung und des Opfers gegeneinander abzuwägen und ist im Einzelfall zu prüfen, welche Vorgehensweise und Ersatzmassnahmen infrage kommen, um die Verteidigungsrechte des Angeschuldigten so weit wie möglich zu gewährleisten und gleichzeitig den Interessen des Opfers gerecht zu werden. Dabei steht dem Gericht bei der Wahl der Vorkehren zum Schutz der Opfer ein gewisser Ermessensspielraum zu. Soweit eine direkte Konfrontation nicht zumutbar ist und der Beschuldigte den Saal während der Zeugeneinvernahme verlassen muss, ist eine Videoaufnahme nicht zwingend. Im konkreten Fall konnte der Angeklagte den Einvernahmen in einem andern Raum akustisch folgen, über seinen Verteidiger Ergänzungsfragen stellen und anschliessend Stellung nehmen. Damit hatte er ausreichend Gelegenheit, die Glaubhaftigkeit der Aussagen in Zweifel zu ziehen.
6B_800/2016 vom 25.10.2017
Das Bundesgericht hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach beim Anwaltshonorar Pauschalen zulässig sind. Dabei werden alle prozessualen Bemühungen zusammen als einheitliches Ganzes aufgefasst und der effektive Zeitaufwand lediglich im Rahmen des Tarifansatzes berücksichtigt. Pauschalen nach Rahmentarifen erweisen sich allerdings dann als verfassungswidrig, wenn sie auf die konkreten Verhältnisse in keiner Weise Rücksicht nehmen und jenseits jeden vernünftigen Verhältnisses zu den vom Rechtsanwalt und im konkreten Fall geleisteten Diensten stehen. Pauschalen dienen der gleichmässigen Behandlung, begünstigen eine effiziente Mandatsführung und entlasten das Gericht davon, sich mit der Aufstellung des erbrachten Zeitaufwands im Einzelnen auseinanderzusetzen.
6B_1252/2016 vom 9.11.2017
Das Bundesgericht hat die bisher offengelassene Frage beantwortet, ob die Probezeit bei teilbedingten Strafen bereits bei Strafbeginn oder erst mit der Entlassung aus dem Strafvollzug beginnt. Die Lehre spricht sich überwiegend für eine «Suspendierung» während des unbedingt zu vollziehenden Teils der teilbedingten Freiheitsstrafe oder für einen Beginn der Probezeit erst ab Entlassung aus. Begründen lässt sich diese Auffassung vorwiegend damit, dass der Täter nur in Freiheit die Gelegenheit hat, das in ihn gesetzte Vertrauen nicht zu enttäuschen. «Lausanne» hat nun entschieden, dass bei teilbedingten Strafen der Lauf der Probezeit während des Vollzugs des unbedingt zu vollziehenden Teils der Strafe gesondert zu berücksichtigen bzw. davon auszugehen ist, dass die Probezeit von Gesetzes wegen um die Zeit des Strafvollzugs verlängert wird.
6B_257/2017 vom 9.11.2017
Sozialversicherungsrecht
Das Bundesgericht hat seine Praxis zur Beurteilung des Anspruchs auf eine Invalidenrente bei psychischen Leiden geändert. Neu findet die für somatoforme Schmerzstörungen entwickelte Rechtsprechung auf sämtliche psychischen Erkrankungen – und damit insbesondere auch bei leichten bis mittelschweren Depressionen – Anwendung. Demnach ist in einem strukturierten Beweisverfahren die tatsächliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit der betroffenen Person anhand von Indikatoren zu ermitteln. Für leichte bis mittelschwere Depressionen bedeutet dies, dass dem Kriterium der «Therapieresistenz» als Voraussetzung für eine IV-Rente nicht mehr die gleiche Bedeutung zukommt. Entscheidend ist jetzt – wie bei anderen psychischen Erkrankungen – die Frage, ob es einer Person gelingt, auf objektiver Basis den Beweis einer invalidisierenden Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit zu erbringen (vgl. Seite 44 ff. dieser Ausgabe).
8C_841/2016 und 8C_130/2017 vom 30.11.2017
Die Frage nach der Zuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts in einem Beschwerdeverfahren gegen einen EL-Einspracheentscheid richtet sich ausschliesslich nach Art. 58 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG. Diese Norm gilt im Recht der Ergänzungsleistungen integral. Entsprechend ist das Versicherungsgericht desjenigen Kantons zuständig, in dem die versicherte Person oder der Beschwerde führende Dritte zur Zeit der Beschwerdeerhebung Wohnsitz hat. Entscheid des Bundesgerichts zu einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen.
9C_18/2017 vom 28.11.2017
Verwaltungsrecht
Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes ist verpflichtet, während und ausserhalb der Arbeitszeit ein Verhalten anzunehmen, das sich der Achtung und des Vertrauens würdig erweist, das seine Stelle erfordert. Er hat alles zu unterlassen, was die Interessen des Staats beeinträchtigt. Dies gilt in hohem Masse für die Angehörigen eines Polizeikorps. Fall eines Basler Polizisten, der durch sein Verhalten zwischenmenschlich Unstimmigkeiten ausgelöst und damit den für eine reibungslose Aufgabenerfüllung notwendigen vertrauensvollen Umgang der mit ihm im Einsatz stehenden Polizistinnen und Polizisten gefährdet hat. Er hatte sich u.a. an rangtiefere Mitarbeiterinnen herangemacht und hielt mit teils vulgären Äusserungen nicht zurück. Dem Polizisten ist nach 24 Jahren Mitarbeit zu Recht ordentlich gekündigt worden.
8C_502/2017 vom 30.11.2017