Legitimation der Privatkläger zur Beschwerde ans Bundesgericht
| Für Privatkläger im Strafverfahren kann sich die Legitimation zur Anrufung des Bundesgerichts als tückisch erweisen. Die Einschränkung der Beschwerde auf Fälle, die eine Auswirkung auf die Zivilklage haben, ist systemwidrig. Sie widerspricht der gleichberechtigten Stellung der Privatkläger neben der Anklage und dem Beschuldigten.
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