Niederlassung: Verschärfte Anforderungen an Integration unnötig
| Zum Widerruf einer Niederlassungsbewilligung reichen die im Gesetz vorgesehenen Kriterien aus. Eine integrationsunwillige Gesinnung als neuer Widerrufsgrund ist unnötig repressiv, solange jemand für sich selbst sorgt und nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstösst.
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