Zivilprozess: Probleme der Vertretung juristischer Personen
| Vor Gericht treten nicht «der Verein» oder «die Aktiengesellschaft» an sich auf, sondern natürliche Personen, die für sich in Anspruch nehmen, für den Verein oder das Unternehmen handeln zu dürfen. Ob sie dazu befugt sind, muss das Gericht zu Beginn des Prozesses klären.
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