Die Freiheit hat einen hohen Preis
| Fürsorgerische Unterbringung · Wer unter Zwang in die Psychiatrie eingewiesen wird, kann sich vor Gericht dagegen wehren. Aber: Falls er obsiegt, erhält der Zwangseingewiesene keine Entschädigung. Das Problem ist erkannt, Änderungen sind keine geplant.
Weiter