Auch Teilzeitanwälte können unabhängig sein
| Die Unabhängigkeit ist Voraussetzung für einen Eintrag im Anwaltsregister des Kantons. Ist auch unabhängig, wer von einem Unternehmen angestellt ist und nur teilzeitlich als Anwalt arbeitet? Nicht unbedingt. Die Unabhängigkeit muss dann näher belegt werden.
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