Unterhaltsrecht: Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit
| Am 1. Januar tritt das neue Kindesunterhaltsrecht in Kraft. Dann stellt sich die Frage, ob die bisher für Verheiratete geltende Erwerbsregel für den nachehelichen Unterhalt auf die ledigen Eltern übertragen werden soll. Das neue Recht sollte aber eher Anlass dafür sein, diese Regel zu überdenken.
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