Fristlose Entlassung: Bereits ein Bagatelldiebstahl genügt
| Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist bei geringfügigem Diebstahl sehr restriktiv, obwohl das Gesetz den Gerichten ausdrücklich den Ermessensspielraum gibt, im Einzelfall alle Umstände zu würdigen.
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