Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung auf die Schweiz
| Seit August ist die neue Erbrechtsverordnung der Europäischen Union in 25 von 28 EU-Staaten direkt anwendbar. Aus Sicht des Drittstaats Schweiz ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten und -risiken. Eine gute Nachlassplanung sollte einige Punkte antizipieren.
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| An der Nahtstelle zwischen dem Arbeitsvertragsrecht und der beruflichen Vorsorge gibt es Konstellationen, die oft nicht bekannt sind. Sie haben unter Umständen erhebliche Konsequenzen.
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