“Die Wahl des Verfahrens und das gerechte Urteil”
| Strafprozess · Etwas stimmt nicht mit der Strafprozessordnung. Nur noch bei 1 bis 2 Prozent der Fälle schreibt sie ein Verfahren unter Einhaltung aller rechtsstaatlichen Grundsätze vor. Mit dem Rest machten sie kurzen Prozess. Ein Vorschlag, wie Abhilfe zu schaffen wäre.
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