| Gerechtigkeit · Der Staat ist nicht nur an gesetztes Recht gebunden. Dieses Recht muss auch Vernunftanforderungen genügen. Zu diesen zählt neben der Rationalität die Gerechtigkeit. Für das Strafrecht ist dieses Postulat besonders anspruchsvoll. Es ist das am intensivsten in die individuelle Sphäre eingreifende Recht und Symbol einer strukturell übermächtigen und daher gefährlichen Staatsmacht. Das erfordert eine permanente Selbstkontrolle des Strafrechts auf seine Grundwerte hin.
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| Staatliche Schutzpflicht · Der Bundesrat sieht keine Verpflichtung, Schweizer Kämpfer des islamischen Staats und ihre Familien in die Schweiz zurückzuholen. Diese Haltung ist mit den nationalen und völkerrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar.
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| Interessenvertretung · Juristische Fachvereine unterstützen Studenten während des Studiums und vertreten deren Interessen gegenüber der Uni. Einige Studenten fordern, dass sich die Vereine stärker politisch engagieren sollten.
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| Kurz nach ihrer Inkraftsetzung im Jahre 2007 wurde die Revision des Sanktionenrechts von Staatsanwälten in Frage gestellt – vor allem die Wirkung der Geldstrafe. Folge: Die Reform wurde erneut reformiert. Die ersten Ergebnisse der Urteilsstatistik 2018 zeigen nun, dass sich die Geldstrafe endgültig durchsetzte. Trotz der Rufe der Staatsanwälte wird die unbedingte Freiheitsstrafe nicht vermehrt verhängt.
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Ueli Kieser, Titularprofessor für Sozialversicherungsrecht und Gesundheitsrecht an der Universität St.Gallen, Rechtsanwalt, Zürich
| Familienformen sind im Wandel, die Zahl von Patchworkfamilien nimmt zu. Das Sozialversicherungsrecht hat bislang kaum auf diese Entwicklung reagiert. Das zeigt ein Überblick über die massgebenden Bestimmungen.
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