Parlament hat mehr Rechte als das Volk
| Einheit der Materie · Das Bundesgericht trat auf Beschwerden gegen die AHV-Steuerreform-Abstimmung nicht ein. Begründung: Akte der Bundesversammlung können vor Bundesgericht nicht angefochten werden. Diese starre Haltung des obersten Gerichts ist unbefriedigend.
Weiter