Gemischtwirtschaftliche Unternehmen sind im Sozialbereich nur teilweise sinnvoll
| Sozialversicherungen · Die Auslagerung öffentlicher Aufgaben an gemischtwirtschaftliche Unternehmen ist kein Garant für effiziente Angebote. Deshalb sollte man keine Hemmungen haben, Privatisierungsprojekte zu überdenken, die ihr Ziel nicht erreichen – zum Beispiel bei der obligatorischen Unfallversicherung, bei der Wiedereingliederung in der Invalidenversicherung oder in der beruflichen Vorsorge.
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