Das Schweizer Strafrecht hat nicht immer Vorrang
| Die Strafrechtliche Kammer des Bundesgerichts betrachtet des Freizügigkeitsabkommen mit der EU in erster Linie als ein wirtschaftliches Abkommen. Deshalb gehe das Schweizer Strafgesetz und insbesondere der Ausweisungsautomatismus vor. Die Freiburger Professorin Astrid Epiney widerspricht.
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