Kompetenzwirrwarr bei vorzeitigem Strafantritt
| Offener Vollzug · Die Kantone bestimmen selbst, wer bei vorzeitigem Strafvollzug über die Versetzung in den offenen Vollzug befindet. Entscheiden sollten nicht Vollzugsbehörden, sondern die Verfahrensleitung oder das Zwangsmassnahmengericht.
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