Rechte und Pflichten des Willensvollstreckers
| Der Willensvollstrecker hat den Willen des Erblassers zu vertreten, nicht die Erben. Er vertritt grundsätzlich den ganzen Nachlass, kann aber auch nur für einen gewissen Bereich eingesetzt werden. Interessenkollisionen sind zulässig, die Gerichtspraxis wird diesbezüglich aber zunehmend kritischer. Ein Überblick über die aktuelle Praxis.
Weiter